Schnurgerüstabsteckung laut § 38 Abs. 2 TBO 2022

Schnurgerüstabsteckung laut § 38 Abs. 2 TBO 2018

 

In Tirol besteht die Pflicht bei Errichtung eines Bauvorhabens, die Absteckung der Gebäudeachsen sowie die Höhe der Bodenplatte von einer Befugten Person abstecken und bestätigen vor der Behörde, zu lassen.

Dies gewissenhafte Arbeit übernehmen wir sehr gern für Sie.