Höhenkontrolle laut § 38 Abs. 3 TBO 2018
In Tirol besteht die Pflicht vor Herstellung der Dachkonstruktion eines Bauvorhaben die Bauhöhe von einer befugten Person zu kontrollieren, und dies bei der zuständigen Behörde (Bauamt) durch diese zu Bestätigen!
Dieser Aufgabe kommen wir sehr gerne für Sie nach.